FAQ
Frequently Asked Questions
Häufig gestellte Fragen
Fragen zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und der EBW-Förderung
Der iSFP ist ein PDF-Dokument, dass die energetische Sanierung in mehreren Schritten detailliert beschreibt. Er beinhaltet eine Bewertung der IST-Situation und eine umfangreich beschriebene Maßnahmen, um in folgenden acht Maßnahmengebieten einen energetisch hochwertigen Zustand zu erreichen:
- Oberer Gebäudeabschluss (Dach/Obere Geschossdecke)
- Außenwände
- Fenster und Türen
- Unterer Gebäudeabschluss (Kellerdecke/Böden gegen Erdreich
- Heizungsanlage
- Warmwasserbereitung
- Wärmeübertragung
- Lüftung
Der iSFP bezieht sich immer auf das gesamte Gebäude und nicht nur auf einzelne Wohnungen, auch bei Eigentümergemeinschaften.
Bei Eneso bieten wir Ihnen nicht nur den vorgeschriebenen Mindestumfang an, der leider nur das Gebäude selbst in den Fokus setzt und immer ein Effizienzhaus als Ziel hat, sondern wir schauen auch auf Ihr persönliches Nutzungsverhalten und gehen auf Ihre wirtschaftlichen Möglichkeiten und Ziele ein.
Der Fahrplan hilft Ihnen dabei Prioritäten zu setzen, um die Low hanging Fruits, also die besonders wirtschaftlichen Maßnahmen, zu identifizieren und gleichzeitig darauf zu achten, dass die Synergien zwischen mehreren Maßnahmen genutzt werden. Denn auch bei einer schrittweisen Sanierung ist es sinnvoll, viele Jahre in die Zukunft zu schauen, um bei zeitnah anstehenden Arbeiten auf spätere Abhängigkeiten zu achten.
Z.B. sollten Sie bei einer Dachsanierung auf den notwendigen Dachüberstand achten, um später problemlos ein Wärmedämmverbundsystem installieren zu können. Oder beim Fenstertausch nicht einfach die gleichen Fensterbreiten erneut bestellen, wenn dann einige Jahre später keine Laibungsdämmung mehr vor den Rahmen passt. Oder wenn Sie einzelne Räume renovieren und Zwischendecken sowieso öffnen, dass dann Lüftungsrohre für eine spätere zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung bereits jetzt installiert werden.
Dadurch werden nicht nur unnötige Wärmebrücken vermieden, sondern auch viel Geld gespart, wenn Bauteile nicht zweimal angepackt werden müssen, nur weil irgendetwas nicht bedacht wurde.
Außerdem erhalten Sie mit dem iSFP für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen einen Förderbonus von 5% zusätzlich zu den 15 % Basisförderung und die maximalen förderfähigen Kosten betragen 60.000 € statt 30.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Durch den Förderbonus rentiert sich ein iSFP in der Regel schon mit der ersten größeren Maßnahme.
1. Sie füllen unser Kontaktformular aus, schicken uns die notwendigen Unterlagen und wir senden Ihnen ein Angebot.
3. Bevor Sie das Angebot annehmen und damit ein Vertrag zustande kommt, stellen wir mit Ihrer Vollmacht einen Antrag auf Förderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW).
4. Sie beauftragen uns und wir vereinbaren einen Vor-Ort-Termin zur Bestandsaufnahme und Klärung Ihrer individuellen Wünsche und Vorstellungen.
5. Wir erstellen den iSFP und besprechen diesen mit Ihnen, um Änderungswünsche aufzunehmen und sämtliche Fragen zu beantworten. Die finale Version kriegen Sie anschließend digital von uns ausgehändigt.
6. Wir schicken Ihnen die Rechnung und ein Bestätigungsformular. Sie zahlen zunächst das gesamte Beratungshonorar.
7. Wir reichen mit Ihrer Vollmacht den iSFP, die Rechnung und den Zahlungsnachweis als Verwendungsnachweis bei der BAFA ein.
8. Das BAFA zahlt den Zuschuss nach der Prüfung der Unterlagen direkt an Sie aus.
Erforderlich:
- Bemaßte Grundrisse und Schnittdarstellungen. Sie haben eine Immobilie gekauft und es gibt keine Unterlagen? Fragen Sie zunächst beim Bauamt Ihrer Gemeinde nach der Bauakte. Wir können Ihnen sonst auch ein Aufmaß anbieten.
- Verbrauchsabrechnungen der letzten 3 Jahre. Auch wenn diese bei einem Eigentümerwechsel nicht sehr aussagekräftig sind, werden sie im iSFP für den Verbrauchs-Bedarfs-Abgleich benötigt. Liegen die Daten nicht vor und können nicht beim Energieversorger angefragt werden, schätzen wir die Verbräuche gemäß iSFP-Handbuch.
Zusätzlich hilfreich:
- Energieausweis, falls vorhanden
- Wohnflächenberechnung (Raumbuch)
- Baubeschreibung mit verwendeten Materialien
- Auflistung umgesetzter Sanierungsmaßnahmen mit Jahresangabe, falls vorhanden mit Rechnungen, Datenblättern, statische Berechnungen o.ä.
Nein, weder die vorgeschlagene Reihenfolge noch der Umfang der Maßnahmenpakete ist verpflichtend. Sie können nur Teile eines vorgeschlagenen Maßnahmenpakets umsetzen oder auch gar nichts.
Außerdem können Sie für gleichwertige Maßnahmen eine Förderung kriegen. Wenn der iSFP z.B. eine Aufsparrendämmung beinhaltet, ist es mit unserer Bescheinigung bei einer späteren Planänderung möglich stattdessen z.B. eine gleichwertige Zwischen- und Untersparrendämmung umzusetzen und fördern zu lassen.
Nein, sie erhalten keine Förder-Vorteile mit dem iSFP, wenn Sie nur die Heizungsanlage im Rahmen der KfW 458 Förderung tauschen möchten.
Den 5% iSFP-Bonus und die Erhöhung der förderfähigen Kosten gibt es nur für Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik außer Heizung (Heizungsoptimierung, Lüftungsanlagen, etc.). Diese Maßnahmen werden von der BAFA betreut. Der Heizungstausch wird durch die KfW gefördert.
Die Förderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) umfasst einen Zuschuss in Höhe von maximal 650 € für Ein- oder Zweifamilienhäuser und maximal 850 € für Mehrfamilienhäuser.
Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es zusätzliche 250 € Zuschuss, um den iSFP im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung zu erläutern.
Fragen zur Umsetzung von Einzelmaßnahmen mit der BEG-EM-Förderung (BAFA)
1. Sie fragen die Begleitung bei uns mit gewünschtem Umsetzungszeitraum an. Wir schicken Ihnen ein Angebot und die notwendigen Formulare.
2. Sie holen in Rücksprache mit uns Angebote von Fachfirmen ein und leiten uns diese zur Prüfung weiter.
3. Nach Prüfung der Leistungen und Kosten wählen Sie das beste Angebot je Maßnahme aus und schließen einen Liefer- und Leistungsvertrag (LLV) mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ab.
4. Mit geprüften Angeboten, LLVs und evtl. vorhandenem iSFP erstellen wir eine technische Projektbeschreibung (TPB) für alle Maßnahmen, die gefördert werden sollen. Dann stellen wir den Antrag bei der BAFA. Der Zuwendungsbescheid kommt wenige Wochen später.
Achtung! Erst nach Antragstellung dürfen Materialien bestellt oder Anzahlungen getätigt werden und die Maßnahme beginnen. Vor Antragstellung sind nur Planungs- und Beratungsleistungen erlaubt.
5. Je nach Maßnahme ist die Prüfung der fachgerechten Ausführung schon während oder erst nach der Umsetzung erforderlich. Den Zeitpunkt sprechen wir individuell mit Ihnen und den Fachbetrieben ab.
6. Nach Fertigstellung, Prüfung und Mängelbeseitigung zahlen Sie die Rechnungen und wir erstellen den technischen Projektnachweis (TPN). Die Rechnungen, Zahlungsnachweise und der TPN werden anschließend als Verwendungsnachweis beim BAFA eingereicht.
7. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Bearbeitung und Prüfung durch das BAFA direkt an Sie. Die Bearbeitungszeit beim BAFA nimmt einige Monate in Anspruch, beachten Sie bei der Finanzierung daher, dass Sie zunächst die vollen Kosten tragen müssen und den Zuschuss erst später erstattet kriegen.
Ja, bei allen Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik (außer Heizung) sind Eigenleistungen förderfähig. Dazu müssen wir Ihnen die fachgerechte Durchführung bestätigen. Damit nichts schief geht, empfehlen wir eine Baubegleitung durch uns, um Mängel zu vermeiden. Sprechen Sie uns rechtzeitig darauf an, damit wir die entsprechenden Kapazitäten für Sie frei halten.
Förderfähig bei Eigenleistungen sind nur Materialkosten, die direkt zur energetischen Maßnahme gehören. Werkzeuge und Umfeldmaßnahmen sind hier nicht förderfähig.
Die Rechnungen müssen den Namen des Antragstellers beinhalten, in deutscher Sprache sein und ausschließlich förderfähige Positionen beinhalten. Ein Baumarkt-Kassenbon zählt daher nicht, gehen Sie hier zur Info und lassen sich eine Rechnung mit Namen geben.
Bitte beachten Sie aber, dass Sie natürlich befugt sein müssen, um diese Arbeiten durchzuführen. Gesetze und Richtlinien sind selbstverständlich einzuhalten. Als Laie dürfen Sie beispielsweise keine elektrischen Anlagen anschließen. Sie können auch Eigenleistungen und Fremdleistungen kombinieren.
Denken Sie an die Anmeldung von Helfern bei der BG Bau, wenn Sie Unterstützung aus dem Bekanntenkreis versichert bei Ihnen arbeiten lassen wollen.
- Vollmacht, dass wir den Antrag bei der BAFA für Sie stellen dürfen
- technische Projektbeschreibung TPB (erstellen wir)
Bei Umsetzung durch Fachbetriebe:
- Angebote
- Liefer- und Leistungsverträge mit aufschiebender/auflösender Bedingung
Bei Umsetzung in Eigenleistung:
- Vollmacht, dass wir den Antrag für Sie stellen dürfen
- Materialliste mit Preisen (denken Sie an Montagematerial wie z.B. Schrauben, Dichtungen, Kleber, … – wir beraten hier gerne)
Die Maßnahmen dürfen erst nach Antragstellung bei der BAFA beginnen. Vorher schließen Sie einen Liefer- und Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb ab, der eine auflösende Bedingung enthält, die an die Förderzusage geknüpft ist. Hierfür geben wir Ihnen einen Mustervertrag. Sobald der Antrag gestellt ist, geben wir Ihnen umgehend Bescheid.
Vor der Antragstellung dürfen nur Planungs- und Beratungsleistungen erfolgen.
Bis die Förderung zugesagt wird und der Zuwendungsbescheid vorliegt, können einige Wochen Zeit vergehen.
Falls Sie Zeitdruck haben, dürfen Sie auf Ihr eigenes Risiko direkt nach Antragstellung aber schon vor Erhalt der Förderzusage (Zuwendungsbescheid) mit der Maßnahme beginnen. Niemals aber vor Antragstellung! Dazu können Sie die auflösende Bedingung im Vertrag mit Ihrem Fachbetrieb nach der Antragstellung kündigen und dem Fachbetrieb schriftlich bestätigen, dass die Maßnahme in jedem Fall umgesetzt werden soll. Dieses Risiko, dass Sie dann selbst tragen, besteht darin, dass der Fördertopf leer ist, bevor Sie die Zusage kriegen. Sprechen Sie uns gerne darauf an, wie hoch wir dieses Risiko in der aktuellen politischen Situation einschätzen.
Mit dem Zuwendungsbescheid haben Sie einen Rechtsanspruch auf den Zuschuss. Egal welche Änderungen durch die Politik kommen, solange Sie alle bei Antragstellung geltenden Förderbedingungen einhalten, kriegen Sie damit den Zuschuss.
Bundesförderung Effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM) über das BAFA (Gebäudehülle und Anlagentechnik außer Heizung)
15 % Grundförderung + 5 % iSFP-Bonus = 20% auf alle förderfähigen Maßnahmen
Pro Wohneinheit sind maximal 30.000 € förderfähige Kosten pro Kalenderjahr förderfähig. Mit einem iSFP erhöht sich das Limit auf 60.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr.
Entscheidend ist das Antragsdatum. Sie können also für ein Einfamilienhaus mit vorliegendem iSFP im Dezember für 60.000 € förderfähige Kosten einen Zuschuss in Höhe von 12.000 € beantragen. Im folgenden Januar (neues Kalenderjahr) können Sie erneut eine Förderung für 60.000 € förderfähige Kosten beantragen (weitere 12.000 € Zuschuss).
Planungs- und Beratungsleistungen von uns werden mit 50 % bezuschusst.
Fragen zum Heizungstausch mit KfW 458
Der Ablauf bei der KfW ist analog zur BAFA-Förderung (siehe oben). Allerdings müssen Sie den Antrag selber stellen, eine Vollmacht erlaubt die KfW nicht. Wir helfen natürlich gerne bei Fragen und setzen uns im Zweifel auch neben Sie vor den Bildschirm. Die Antragstellung ist aber nicht kompliziert und gut erklärt.
Die notwendigen Dokumente, die wir als Energie-Effizienz-Experten erstellen müssen, heißen hier Bestätigung zum Antrag (BzA) und Bestätigung nach Durchführung (BnD) statt TPB und TPN bei der BAFA (siehe Ablauf oben).
Ja, auch beim Tausch des Wärmeerzeugers sind Eigenleistungen förderfähig, wenn wir Ihnen bescheinigen, dass die Maßnahmen fachgerecht durchgeführt worden sind.
Bei komplexen Systemen wie einer Luft-Wasser-Wärmepumpe sollten Sie aber fundierte Fachkenntnisse haben. Beachten Sie dabei die gesetzlichen Bestimmungen, z.B. dürfen Sie nur an den Kältemittelkreis, wenn Sie einen Kältemittelschein haben. Eine schlecht ausgelegte oder schlecht eingestellte Anlage erhöht die Betriebskosten häufig um mehr als 10-20 %.
Mit der hohen Förderquote, bei Eigenheimbesitzern häufig 55 %, empfehlen wir hierfür einen Fachbetrieb zu beauftragen. Ggf. können Sie mit dem Fachbetrieb absprechen, dass Sie einen Teil der Arbeiten, die Sie sich selbst zutrauen, durchführen und die restlichen Arbeiten dem Profi überlassen.
Luft-Luft-Wärmepumpen sind dagegen einfacher einzubauen und in sich abgeschlossene Systeme, die weniger fehleranfällig sind. Auch eine separate Trinkwarmwasser-Wärmepumpe im Umluftbetrieb lässt sich sehr gut in Eigenleistung installieren.
- Bestätigung zum Antrag (erstellen wir)
Bei Umsetzung durch Fachbetriebe:
- Angebote
- Liefer- und Leistungsverträge mit aufschiebender/auflösender Bedingung
Bei Umsetzung in Eigenleistung:
- Vollmacht, dass wir den Antrag für Sie stellen dürfen
- Materialliste mit Preisen (denken Sie an Montagematerial wie z.B. Schrauben, Dichtungen, Kleber, … – wir beraten hier gerne)
Die Maßnahmen dürfen erst nach Antragstellung bei der KfW beginnen. Vorher schließen Sie einen Liefer- und Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb ab, der eine auflösende Bedingung enthält, die an die Förderzusage geknüpft ist. Hierfür geben wir Ihnen einen Mustervertrag. Wir erstellen Ihnen damit eine Bestätigung zum Antrag (BzA) und damit können Sie den Antrag stellen.
Vor der Antragstellung dürfen nur Planungs- und Beratungsleistungen erfolgen.
Bis die Förderung zugesagt wird und der Zuwendungsbescheid vorliegt, können einige Wochen Zeit vergehen.
Falls Sie Zeitdruck haben, dürfen Sie auf Ihr eigenes Risiko direkt nach Antragstellung aber schon vor Erhalt der Förderzusage (Zuwendungsbescheid) mit der Maßnahme beginnen. Niemals aber vor Antragstellung! Dazu können Sie die auflösende Bedingung im Vertrag mit Ihrem Fachbetrieb nach der Antragstellung kündigen und dem Fachbetrieb schriftlich bestätigen, dass die Maßnahme in jedem Fall umgesetzt werden soll. Dieses Risiko, dass Sie dann selbst tragen, besteht darin, dass der Fördertopf leer ist, bevor Sie die Zusage kriegen. Sprechen Sie uns gerne darauf an, wie hoch wir dieses Risiko in der aktuellen politischen Situation einschätzen.
Mit dem Zuwendungsbescheid haben Sie einen Rechtsanspruch auf den Zuschuss. Egal welche Änderungen durch die Politik kommen, solange Sie alle bei Antragstellung geltenden Förderbedingungen einhalten, kriegen Sie damit den Zuschuss.
Die Grundförderung beträgt 30 %.
Falls Sie eine Wärmepumpe mit natürlichen Kältemitteln (z.B. Propan) einbauen oder Erdwärme oder Grundwasser als Wärmequelle nutzen, erhalten Sie einen 5% Effizienzbonus.
Bewohnen Sie eine Wohneinheit selbst und ist Ihre funktionsfähige Anlage fossil und älter als 20 Jahre, erhalten Sie einen Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 20%.
Beträgt Ihr Haushaltsjahreseinkommen weniger als 40.000 € und Sie bewohnen die Immobilie selbst, erhalten Sie einen Einkommensbonus in Höhe von 20%.
Die Boni sind kombinierbar, aber gedeckelt auf 70%.
Die förderfähigen Kosten sind gedeckelt auf 30.000 € für die 1. Wohneinheit (WE) des Gebäudes. Weitere 15.000 €/WE für die 2. – 6. WE und 8.000 €/WE ab der 7. WE.
Beispiele:
Tauschen Sie in Ihrem selbstgenutzten Einfamilienhaus eine 21 Jahre alte Gasheizung gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Propan und haben ein Haushaltseinkommen in Höhe von 80.000 €, beträgt Ihre Förderquote 55%. Kostet die Anlage 31.000 €, sind davon 30.000 € förderfähig und Sie erhalten 16.500 € Zuschuss.
Tauschen Sie in Ihrem vermieteten Mehrfamilienhaus mit 8 Parteien mehrere 21 Jahre alte Gasetagenheizungen gegen einen Fernwärmeanschluss, beträgt die Förderquote 30 % für maximal 121.000 € förderfähige Kosten.
Angebote von Fachbetrieben einholen
Wenn die Maßnahme gefördert werden soll, müssen technische Mindestanforderungen erfüllt werden. Zum Beispiel müssen bei Bauteildämmungen vorgegebene U-Werte unterschritten werden. Bei einem Austausch der Heizkörper zur Absenkung der Vorlauftemperatur ist ein hydraulischer Abgleich erforderlich.
Wir sind dafür da, um Sie über diese Anforderungen aufzuklären und die Angebote vor Beauftragung zu prüfen. Die wichtigsten Anforderungen schreiben wir auch in den iSFP, können hier aber nicht alle erwähnen, um die Übersichtlichkeit zu bewahren. Sprechen Sie uns daher an, bevor Sie Angebote einholen möchten, um Korrekturen oder Nachforderungen zu vermeiden.
Als Ihre unabhängigen Berater helfen wir Ihnen bei der Bewertung der Angebote. Wir prüfen nicht nur, ob die Leistungen förderfähig sind, sondern selbstverständlich auch, ob der Preis angemessen ist. Dazu nutzen wir Fachliteratur, Baupreisindizes, Materialpreise einschlägiger Fachhändlern und vergleichbare Angebote aus anderen Projekten unserer Kunden.
Bei größeren Maßnahmen empfehlen wir mindestens drei Vergleichsangebote einzuholen.
Zunächst bestellen Sie es nicht. Denn eine Beauftragung eines Fachbetriebs gilt als Maßnahmenbeginn und darf erst nach Antragstellung erfolgen. Eine Mail, dass Sie das Angebot annehmen möchten ist bereits ein rechtsgültiger Vertragsabschluss.
Sie schließen stattdessen einen Vertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung ab. Hierfür können Sie unser Vertragsmuster nutzen. Dieser Vertrag wird erst dann bindend, wenn Sie die Förderzusage erhalten haben. Ohne diesen Vertrag darf kein Antrag gestellt werden, dadurch möchte der Staat Sie als Investor schützen. In diesem Vertrag steht ein voraussichtliches Umsetzungsdatum. Sie stehen also schonmal im Terminkalender des Fachbetriebs.
